Der vom Planungsbüro Wegner Stadtplanung ausgearbeitete Änderungsentwurf einschließlich seiner Begründung vom 30.03.2020 wurde vom Stadtrat in seiner Sitzung am 31.03.2020 zur Beteilung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung gem. § 3 Abs. 1 BauGB angenommen und gebilligt.
Gleichzeitig wird der Änderungsentwurf gem. § 4 BauGB den Behörden zur Beteiligung und Stellungnahme vorgelegt.
Der vorgenannte Änderungsentwurf mit Begründung liegt in der Zeit vom
18. Mai 2020 bis einschließlich 26. Juni 2020
während den allgemeinen Dienststunden, der VGem. Eibelstadt, Markplatz 2 (Rathaus), 97246 Eibelstadt aus und kann dort eingesehen werden.
Während der Auslegungsfrist wird der Öffentlichkeit Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.