Antrag auf Genehmigung für Kauf und Abbrennen von Feuerwerk der Klasse II
Sie können die Genehmigung zum Abbrennen eines Feuerwerkes der Klasse II online beantragen.
Mit einer Ausnahmegenehmigung dürfen Sie keine Feuerwerkskörper der Kategorie F3, F4, Bühnenfeuerwerk der Kategorie T2 oder sonstige pyrotechnische Gegenstände der Kategorie P2 abbrennen. Das gleiche gilt für Feuerwerkskörper der Kategorie F2, wie zum Beispiel Knallkörper mit Blitzknallsatz oder Raketen mit mehr als 20 g Netto-Explosivstoffmasse.
Für das Abbrennen dieser pyrotechnischen Gegenstände benötigen Sie eine Erlaubnis oder einen Befähigungsschein.
Wenn Sie eine sprengstoffrechtliche Erlaubnis oder eines Befähigungsscheins haben, ist eine Genehmigung der Gemeinde nicht erforderlich. Sie müssen das Feuerwerk beim zuständigen Gewerbeaufsichtsamt nur anzeigen.
Weiterführende Informationen finden Sie unter "Verwandte Themen" - "Feuerwerk; Anzeige über das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen".
Das Feuerwerk darf erst abgebrannt werden, wenn eine Genehmigung vorliegt. Der Genehmigungsantrag sollte daher so frühzeitig wie möglich (mindestens vier Wochen vorher) gestellt werden.