Lebenspartnerschaftsurkunde Sie können eine Lebenspartnerschaftsurkunde online beantragen.
Fristen
Details Fristen
Lebenspartnerschaftsurkunden und beglaubigte Registerausdrucke können nur bis zu einer Frist von 80 Jahren aus den Lebenspartnerschaftsregistern nach der Beurkundung in den Registern bei den Standesämtern erteilt werden. In anderen Fällen ist das Archiv der Kommune zuständig, zu dem das Standesamt gehört.
Kosten
Details Kosten
Gebühr für Lebenspartnerschaftsurkunde: 12,00 EUR
Gebühr für einen beglaubigten Ausdruck: 12,00 EUR
Rechtsbehelf
Details Rechtsbehelf
Antrag auf gerichtliche Entscheidung bei dem für das Standesamt zuständigen Amtsgericht