Markt Sommerhausen - 11. Änderung des Bebauungsplanes Nummer 1

Bauleitplanung Sommerhausen - Verfahren zur 11. Änderung des Bebauungsplanes "Nummer 1" mit Bekanntmachung vom 07.06.2023 abgeschlossen

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In der Sitzung des Marktgemeinderates am 27.01.2022 wurde der Aufstellungsbeschluss für die Bauleitplanung gefasst.

Der vom Ingenieurbüro Horn ausgearbeitete Änderungsentwurf mit integrierter Begründung nach § 13 a BauGB lag in der Zeit vom 31.05.2022 bis einschließlich 04.07.2022 öffentlich aus (§ 3 Abs. 2 BauGB) und wurde den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 2 BauGB) zur Beteiligung und Stellungnahme vorgelegt.

In der Sitzung des Marktgemeinderates vom 15.09.2022 wurde der Satzungsbeschluss gefasst. Mit der Bekanntmachung vom 07.06.2023 tritt die Änderung des Bebauungsplanes in Kraft.

Die Verfahrensunterlagen können während den allgemeinen Dienststunden im Rathaus Sommerhausen, Hauptstraße 15, 97286 Sommerhausen sowie bei der Verwaltungsgemeinschaft Eibelstadt in den Räumlichkeiten der Bauverwaltung, Hauptstraße 20 in 97246 Eibelstadt, eingesehen werden. 

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