Bebauungspläne

Bauleitplanung

Aufgabe der Bauleitplanung ist es, die bauliche und sonstige Nutzung der Grundstücke in der Gemeinde nach Maßgabe des Baugesetzbuches vorzubereiten und zu leiten.

Grundsätzlich haben die Grundstückseigentümer wegen der Eigentumsgarantie des Art. 14 im Grundgesetz das Recht, die Grundstücke frei zu nutzen, sie also auch zu bebauen (sogenannte Baufreiheit). Dieses Recht besteht jedoch nur in den vom Gesetz bestimmten Grenzen und im Rahmen der Sozialgebundenheit des Eigentums. Die Baugesetze schränken zulässigerweise das Eigentum ein.

Der Flächennutzungsplan ist der vorbereitende Bauleitplan. Er wird grundsätzlich für das gesamte Gemeindegebiet aufgestellt. Im Flächennutzungsplan müssen Standortfragen geklärt werden.

Der Bebauungsplan ist der verbindliche Bauleitplan. Er enthält alle rechtsverbindlichen Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung, und zwar in der Regel nur für einen Teil des Gemeindegebiets. Er setzt die Grenzen seines räumlichen Geltungsbereichs fest. Er ergeht in Form einer Satzung.

Planungshoheit

Die Bauleitpläne sind von der Gemeinde in eigener Verantwortung aufzustellen. Diese Planungshoheit der Gemeinde fließt aus dem in Art. 28 Abs. 2 Grundgesetz garantierenden Selbstverwaltungsrecht der Gemeinden, wonach den Gemeinden das Recht gewährleistet sein muss, alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft in eigener Verantwortung zu regeln. Nach Art. 83 Abs. 1 BV fällt die Ortsplanung in den eigenen Wirkungskreis der Gemeinde.

Es gibt keinen Anspruch auf die Aufstellung von Bauleitplänen.

Weiterführende Links

  • BayernAtlas - Link zu den Bebauungsplänen
    Hier können Sie die Bebauungspläne der Verwaltungsgemeinschaft Eibelstadt einsehen.
  • Zentrales Landesportal für die Bauleitplanung Bayern (LINKS zu den Bebauungsplänen)
    Wenn Sie in einen dargestellten Umring eines Bebauungsplanes klicken, öffnet sich Popup-Fenster mit dem Titel "Objektinformationen". In diesem Fenster werden Ihnen die Ergebnisse zweier eingebundener Dienste angezeigt. Zum einen der Dienst "Zentrales Landesportal (teilnehmende Gemeinden) (Bauleitpläne Bayern (Gemeinden im Landesportal))", zum anderen der Dienst "Bebauungspläne Bayern (Bauleitpläne Bayern (Umringe))". Der erste Dienst ist aufgeklappt und zeigt Ihnen die Verlinkungen aus dem Landesportal. Der zweite Dienst wird darunter angezeigt und muss durch Anklicken ausgeklappt werden. Hier sehen Sie die hinterlegten Informationen zu den Bebauungsplanumringen. Dort können auch die Pläne angesehen werden.