Bauantrag

Die Kerngebiete des öffentlichen Baurechts sind das Bauplanungsrecht und das Bauordnungsrecht.

Das Bauplanungsrecht ist im Baugesetzbuch - BauGB - (Bundesrecht) geregelt und befasst sich mit dem Recht der Ortsplanung durch die Gemeinden und der Zulässigkeit der Nutzung des Grund und Bodens.

Das Bauordnungsrecht, das auch Bauaufsichtsrecht genannt wird, ist in der Bayerischen Bauordnung - BayBO - (Landesrecht) geregelt und befasst sich mit den sicherheitsrechtlichen Anforderungen an baulichen Anlagen, dem bauaufsichtlichen Verfahren und den bauaufsichtlichen Eingriffsbefugnissen.

Vereinfacht ausgedrückt regelt das Bauplanungsrecht, "wo und was gebaut werden darf" und das Bauordnungsrecht, "wie gebaut werden darf".

Der Bauantrag ist bei der jeweiligen Mitgliedsgemeinde bzw. bei der Verwaltungsgemeinschaft Eibelstadt einzureichen. Nach Prüfung wird dieser im jeweiligen Gemeinderat bzw. Stadtrat behandelt.

Sobald über den Bauantrag ein Beschluss gefasst wurde, wird der Bauantrag gemeinsam mit der Stellungnahme der Gemeinde an das Landratsamt Würzburg (Baugenehmigungsbehörde) weitergeleitet.

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