Zisternen bzw. Brunnen (Meldepflicht!)

Vor der Errichtung oder Inbetriebnahme einer Eigengewinnungsanlage (z. B. Zisterne oder Brunnen), die sich ganz oder teilweise im Gebäude befindet, hat der Grundstückseigentümer hierüber die jeweilige Mitgliedsgemeinde schriftlich zu informieren. Er hat durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, dass von seiner Eigengewinnungsanlage keine Rückwirkungen in das öffentliche Wasserversorgungsnetz möglich sind.

Leitungen, die an Eigengewinnungsanlagen angeschlossen sind, dürfen nur mit vorheriger Zustimmung der Gemeinde verdeckt werden; andernfalls sind sie auf Anordnung der Gemeinde freizulegen.

Weitere Hinweise und Informationen zum Betrieb von Zisternen oder Brunnen, können Sie dem nachfolgenden Anzeigeformular entnehmen.

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