Informationen des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz zum Thema Schöffen
Die Fristen, bis wann die Gemeinden bzw. die Jugendämter Bewerber in die Vorschlagsliste aufnehmen, sind unterschiedlich.
Für die nächste Schöffenperiode vom 1. Januar 2029 bis zum 31. Dezember 2033 können sich interessierte Bürgerinnen und Bürger grundsätzlich Anfang 2028 bei ihrer Gemeinde bzw. dem für ihren Wohnsitz zuständigen Jugendamt melden.