Geburtsurkunde
Sie können eine Geburtsurkunde online beantragen.
Geburtsurkunden und beglaubigte Registerausdrucke können nur bis zu einer Frist von 110 Jahren aus den Geburtenregistern nach der Beurkundung in den Registern bei den Standesämtern erteilt werden. In anderen Fällen ist das Archiv der Kommune zuständig, zu dem das Standesamt gehört.
Antrag auf gerichtliche Entscheidung bei dem für das Standesamt zuständigen Amtsgericht