Zurück

Gemeindeeigene Gegenstände; Verleih

Gemeindeeigene Gegenstände können verliehen werden.

Langbeschreibung

Details Langbeschreibung
  • Gemeinden können z. B. Geräte, Fahrzeuge oder Geschirr an Privatpersonen, Vereine und soziale Einrichtungen verleihen.

    Nähere Informationen erhalten Sie von der Gemeinde.

Kosten

Details Kosten
  • Für die Benutzung von Gegenständen sind i.d.R. Entgelte zu entrichten.

Verantwortliche Behörde

Details Verantwortliche Behörde
  • Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales (siehe BayernPortal)