Sterbeurkunde
Sie können eine Sterbeurkunde online beantragen.
Sterbeurkunden und beglaubigte Registerausdrucke können nur bis zu einer Frist von 30 Jahren aus den Sterberegisern nach der Beurkundung in den Registern bei den Standesämtern erteilt werden. In anderen Fällen ist das Archiv der Kommune zuständig, zu dem das Standesamt gehört.
Antrag auf gerichtliche Entscheidung bei dem für das Standesamt zuständigen Amtsgericht