Markt Frickenhausen - 1. Änderung des Bebauungsplanes Weingartenstraße westlich
Bauleitplanung Frickenhausen - Verfahren zur 1. Änderung des Bebauungsplanes "Weingartenstraße westlich" mit Bekanntmachung vom 26.04.2023 abgeschlossen.
In der Sitzung des Marktgemeinderates am 13.06.2022 wurde der Aufstellungsbeschluss für die Bauleitplanung gefasst.
Der vom Büro Schlotz Architekten ausgearbeitete Bebauungsplanentwurf einschließlich seiner Begründung nach § 13 a BauGB lag in der Zeit vom14.09.2022 bis einschließlich 20.10.2022 öffentlich aus (§ 3 Abs. 2 BauGB) und wurde den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 2 BauGB) zur Beteiligung und Stellungnahme vorgelegt
In der Sitzung des Marktgemeinderates vom 30.01.2023 wurde der Satzungsbeschluss gefasst. Mit der Bekanntmachung vom 26.04.2023 tritt die Änderung des Bebauungsplanes in Kraft.
Die Verfahrensunterlagen können während den allgemeinen Dienststunden der Verwaltungsgemeinschaft Eibelstadt in den Räumlichkeiten der Bauverwaltung, Hauptstraße 20 in 97246 Eibelstadt, eingesehen werden.
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